Eigenanteil der gesetzlich Versicherten
Der Eigenanteil wurde vom Gesetzgeber wie folgt festgelegt: Der Patient zahlt pro Rezept 10€ sowie die anfallende Rezeptgebühr von 10% des aktuellen Rezeptwertes.
Diese Zuzahlung bitten wir Sie bei der zweiten Behandlung zu begleichen.
Diese Zuzahlung bitten wir Sie bei der zweiten Behandlung zu begleichen.