Termine und Terminabsagen
Termine:
Wir sind eine Einbestellpraxis und jede Behandlung ist nur nach Termin möglich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen, trotz Terminvereinbarung zu wenigen Minuten Verspätung kommen kann.
Terminabsagen:
Unsere Praxis ist eine reine Einbestell- / Terminpraxis, d.h. wir vereinbaren mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine.
Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Wir stellen Personal, Zeit, Behandlungsräumlichkeiten und Material in dieser Zeit ausschließlich für Sie zur Verfügung.
Durch versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine haben wir meist keine Gelegenheit, die bereits reservierte Zeit erneut zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in erheblichem Ausmaß.
Die Terminabsage muss daher mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin erfolgen.
Bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen, die nicht wieder belegt werden konnten, müssen wir Ihnen leider die vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung stellen.
Sollten wir Termine trotz kurzfristiger Absage über unsere Warteliste dennoch wieder vergeben können, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Der versäumte Termin kann in diesem Fall nachgeholt werden.
Danke für Ihr Verständnis
Wir sind eine Einbestellpraxis und jede Behandlung ist nur nach Termin möglich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen, trotz Terminvereinbarung zu wenigen Minuten Verspätung kommen kann.
Terminabsagen:
Unsere Praxis ist eine reine Einbestell- / Terminpraxis, d.h. wir vereinbaren mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine.
Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Wir stellen Personal, Zeit, Behandlungsräumlichkeiten und Material in dieser Zeit ausschließlich für Sie zur Verfügung.
Durch versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine haben wir meist keine Gelegenheit, die bereits reservierte Zeit erneut zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in erheblichem Ausmaß.
Die Terminabsage muss daher mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin erfolgen.
Bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen, die nicht wieder belegt werden konnten, müssen wir Ihnen leider die vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung stellen.
Sollten wir Termine trotz kurzfristiger Absage über unsere Warteliste dennoch wieder vergeben können, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Der versäumte Termin kann in diesem Fall nachgeholt werden.
Wir möchten Sie bitten, Terminabsagen und Terminänderungen ausschließlich telefonisch oder persönlich in der Praxis mit uns vorzunehmen.Vielen Dank! Am 02.Mai 2022 war es soweit. Wir haben unsere Zweigstelle in Alf eröffnet.Termine können ab sofort vereinbart we |
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